BGH, Beschluss v. 10.5.2012, V ZB 279/11
Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum (hier: Tiefgaragen-stellplatz) können auch einem Miteigentumsbruchteil an einem Wohnungs- oder Teileigentum (hier: Duplexparker) zugeordnet werden.
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BGH, Beschluss v. 10.5.2012, V ZB 279/11
Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum (hier: Tiefgaragen-stellplatz) können auch einem Miteigentumsbruchteil an einem Wohnungs- oder Teileigentum (hier: Duplexparker) zugeordnet werden.